Allgemeine Geschäfts- und Nutzungsbedingungen (AGB)

der Policentransfer Versicherungslösungen GmbH & der Policentransfer Broker Service UG (haftungsbeschränkt)

Stand: März 2026  |  Ort: Bahnhofstr. 17, 82327 Tutzing

§ 1 Vertragsgegenstand und Rollenverteilung

(1) Die Policentransfer Versicherungslösungen GmbH (nachfolgend „Plattform-Betreiber") betreibt unter www.policentransfer.de eine digitale Vermittlungsplattform für Versicherungsbestände. Sie stellt Vermittlern (Maklern & Mehrfachagenten) die technische Infrastruktur sowie digitale, datenbasierte Zusatzleistungen zur Verfügung. Eine Mandatierung des Plattform-Betreibers durch die Beteiligten erfolgt grundsätzlich gemeinsam und gleichzeitig mit der Mandatierung der Policentransfer Broker Service UG.

(2) Die Policentransfer Broker Service UG (haftungsbeschränkt) (nachfolgend „Broker") ist ein rechtlich eigenständiges Tochterunternehmen. Der Broker besitzt eine Zulassung nach § 34d der Gewerbeordnung (IHK) und ist exklusiver Vertragspartner für die operative Vermittlungsbegleitung im Rahmen der Ausschreibung von Einzelrisiken oder Portfolien über den Plattform-Betreiber. Die Leistungen des Brokers sind insbesondere: Die Analyse und Konsolidierung der auszuschreibenden Risiken & Portfolien, die Vorbereitung der Ausschreibungsunterlagen für Risikoträger (Versicherer, Assekuradeure), die inhaltliche und fachliche Überprüfung der eingehenden Angebote der Risikoträger sowie den Abschluss der Vermittlungs- und Transfervereinbarung zwischen den beteiligten Parteien. Eine Vergütung des Brokers für die Vermittlungsleistung erfolgt im Falle der erfolgreichen Bestandsumdeckung durch den Risikoträger.

(3) Ausschluss einer Organschaft: Zwischen Plattform-Betreiber und Broker besteht keine steuerliche oder haftungsrechtliche Organschaft. Es handelt sich um rechtlich getrennte Einheiten mit jeweils eigenständiger Fakturierung.

§ 2 Zwingende B2B-Legitimation und Registrierung

(1) Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Eine Nutzung durch Verbraucher ist ausdrücklich untersagt.

(2) Zwingende Hinterlegung: Ein Zugang zur Plattform wird erst nach erfolgreicher Validierung der Identität gewährt. Der Nutzer ist im Registrierungsprozess zur zwingenden Hinterlegung folgender Daten verpflichtet:

  • Die gültige IHK-Vermittlernummer (z. B. nach § 34d GewO) UND / ODER
  • eine gültige HRB/HRA Nummer aus dem Handelsregister.

(3) Ohne Verifizierung dieser Daten ist ein Abschluss der Registrierung technisch ausgeschlossen. Der Plattform-Betreiber behält sich vor, Konten bei Falschangaben mit einer Frist von 3 Tagen außerordentlich zu kündigen.

§ 3 Kosten der Ausschreibung und Vermittlungsleistung

(1) Die selbständige Nutzung der Plattform und eigenständige Einstellung der auszuschreibenden Sachversicherungsrisiken bzw. -Portfolien inklusive einer Erstberatung zur Nutzung der Plattform durch den Betreiber ist für Vermittler im Erfolgsfall der Einzelrisiko- oder Portfolioumdeckung zu einem anbietenden Risikoträger kostenlos. Voraussetzung einer kostenlosen Nutzung ist, dass der Ausschreibungsprozess abschließend und erfolgreich durchgeführt wird. Erfolgreich bedeutet dabei, dass mindestens ein Risikoträger ein Angebot gem. den Zielen und Wünschen des ausschreibenden Vermittlers abgegeben hat und der Vermittler das Angebot des Risikoträgers angenommen und auf Vermittlung des Brokers eine Transaktionsvereinbarung mit dem Risikoträger abgeschlossen hat.

(2) Servicegebühr für Vermittler bei Abbruch einer aktiven Ausschreibung: Der Plattform-Betreiber erhält von dem ausschreibenden Vermittler eine Service-Fee in der Höhe von 1 % des publizierten Transfervolumens (zzgl. USt.), sollte trotz bereits platzierter Gebote von Risikoträgern auf den ausgeschriebenen Vertragsbestand die Ausschreibung durch den Vermittler innerhalb des jeweiligen Ausschreibungszeitraums zurückgezogen, abgebrochen oder gestoppt werden.

(3) Kosten Zusatzleistungen: Die Kosten für eine Beauftragung von Zusatzleistungen (siehe § 4) ergeben sich nach Aufwand und Umfang und sind gesondert mit dem Plattform-Betreiber abzurechnen.

(4) Eine Vergütung („Vermittlungsgebühr") bei erfolgreicher Ausschreibung und Vermittlung des Bestandes an einen Risikoträger (Versicherer oder Assekuradeur) erfolgt im Falle der erfolgreichen Bestandsumdeckung durch den Risikoträger an den Broker.

(5) Grundlage der Vergütung: Berechnungsbasis der Vermittlungsgebühren sind im Erfolgsfall die Nettoprämien der übertragenen Versicherungsbestände. Der Broker erhält für seine Vermittlungsleistung im Erfolgsfall eine einmalige oder laufende Vermittlungsgebühr vom Risikoträger. Grundlage der Vergütung ist eine zwischen Risikoträger und Broker abgeschlossene Overhead- oder Rahmenvereinbarung.

(6) Umsatzsteuerfreiheit: Da es sich um Maklerleistungen nach § 4 Nr. 11 UStG handelt (Versicherungsvermittlung), erfolgt die Fakturierung dieser Gebühren durch die Policentransfer Broker Service UG umsatzsteuerfrei.

(7) Eine zwischen dem ausschreibenden Makler und übernehmenden Risikoträger bestehende oder abzuschließende Vereinbarung zur Vergütung der Vermittlung bleibt von der Vergütung der Vermittlungsleistung des Brokers unberührt.

(8) Über das Modul „Verkauf" ermöglicht der Plattform-Betreiber dem Vermittler die digitale Ausschreibung von Beständen zum Zwecke des vollständigen oder teilweisen Bestandsverkaufes (Asset Deal) an andere registrierte Vermittler. Ausschluss der Broker-Leistung: Im Rahmen des Moduls „Verkauf" beschränkt sich die Leistung der Nutzung der Plattform zur Ausschreibung, Daten- und Informationsaustausch. Bei einer erfolgreichen Ausschreibung mit Gebotsannahme durch den Vermittler wird dem Bieter (ebenfalls Vermittler) eine Service-Fee in Höhe von 4,5 % zzgl. USt. anhand des platzierten Kaufpreises und anhand des eingegebenen Zeitpunkts der geplanten Transaktion über den Plattform-Betreiber in Rechnung gestellt. Eine Mandatierung oder Einbindung der Policentransfer Broker Service UG (haftungsbeschränkt) findet in diesem Modul ausdrücklich nicht statt. Der Broker erbringt in diesem Modul keine Analyse, Konsolidierung oder operative Vermittlungsbegleitung. Der Plattform-Betreiber stellt bei diesem Modul ausschließlich den Zugang zu anderen registrierten Nutzern über die Plattform her.

(9) Eigenverantwortlichkeit der Vermittler: Die Anbahnung, Verhandlung und der Abschluss von Kaufverträgen über das Modul „Verkauf" erfolgen ausschließlich unmittelbar zwischen den beteiligten Vermittlern (Verkäufer und Käufer). Der Plattform-Betreiber ist weder Partei noch Vermittler dieser Kaufverträge. Die Vermittler sind selbst für die Einholung notwendiger Genehmigungen der Risikoträger (V-Nr. Übertragung) sowie für die rechtliche Ausgestaltung der Kaufverträge verantwortlich. Haftungsausschluss: Eine Haftung des Plattform-Betreibers oder des Brokers für das Zustandekommen eines Verkaufes, die Werthaltigkeit des Bestandes oder die Bonität der Käufer ist im Modul „Verkauf" ausgeschlossen.

§ 4 Zusatzleistungen Plattform-Betreiber

(1) Alle technischen und fachlichen Zusatzleistungen sind individuell beauftragbar und werden ausschließlich durch den Plattform-Betreiber erbracht. Folgende Zusatzleistungen und Services werden derzeit angeboten:

  • Datenanreicherung: Validierung und Ergänzung von risikorelevanten Bestandsdaten zur Optimierung der Vermarktbarkeit der auszuschreibenden Risiken bzw. des Portfolios.
  • Datenanalyse: Erstellung wirtschaftlicher Portfolioreports und statistisches Scoring der Bestände inkl. Empfehlung der Konsolidierung und Paketierung auszuschreibender Bestände.
  • Einholung Maklermandate: Digitale Prozesse zur Einholung von Vermittler-Mandatierungen bei Vermittlerkunden „as a Service".
  • Transferservice Vermittler: Unterstützung des Vermittlers bei der Umdeckung durch digitale Services (z. B. Serienbriefe).
  • Transferservice Risikoträger: Begleitung des Risikoträgers bei der maschinellen Übertragung der zu übernehmenden Bestände.

(2) Vergütung der Zusatzleistungen: Sämtliche Zusatzleistungen werden auf Basis von Nettopreisen zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer (zzt. 19 %) abgerechnet. Eine separate Mandatierung/Beauftragung durch den Nutzer ist erforderlich.

§ 5 Inserate und Ausschreibungsprozess

(1) Die Plattform nutzt ausschließlich ein Ausschreibungsformat.

(2) Nutzer dürfen nur Bestände anbieten, über die sie verfügungsbefugt sind. Inserate müssen wahrheitsgemäß alle wesentlichen Merkmale (Nettoprämien, Sparten etc.) enthalten. Der Plattform-Betreiber ist nicht Partei der Kauf- oder Transferverträge zwischen den Nutzern.

(3) Der Plattform-Betreiber bemüht sich um eine bestmögliche Verfügbarkeit der Dienste. Ein Anspruch auf eine unterbrechungsfreie Verfügbarkeit besteht jedoch nicht. Wartungsarbeiten, Sicherheits- oder Kapazitätsgründe sowie Ereignisse außerhalb des Machtbereichs des Betreibers können zu kurzzeitigen Störungen oder der vorübergehenden Einstellung der Dienste führen. Dem Nutzer obliegt es, vor dem Hoch- oder Herunterladen von Daten eigene Sicherheitsvorkehrungen (insbesondere aktuelle Virenscanner) zu treffen. Eine Haftung für Schäden durch Schadsoftware ist ausgeschlossen, sofern den Betreiber kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit trifft.

(4) Der Nutzer verpflichtet sich, die angebotenen Dienste nur entsprechend deren Zweck zu verwenden. Der Nutzer darf Plattform und Website nicht in eigene Computer-Programme einbringen oder mit diesen zusammensetzen, verkaufen, vermieten, verleihen, vertreiben, unterlizenzieren, in weitere Programme integrieren, mit weiteren Programmen verknüpfen oder für illegale Zwecke verwenden.

(5) Der Plattform-Betreiber ist jederzeit berechtigt, die Bereitstellung der Plattform bzw. Applikation einzustellen oder das Recht zur Nutzung dieser zu beenden.

§ 6 Haftung und Verantwortlichkeit

(1) Der Plattform-Betreiber haftet ausschließlich für die technische Betriebsbereitschaft der Software und die Durchführung der digitalen und fachlichen Services gemäß § 3. Der Plattform-Betreiber haftet nicht – außer im Fall eines vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Handelns – für Ausfälle aus technischen Gründen (z. B. gestörte Hardware, fehlerhafte Software, Wartungsarbeiten) und Gründen, die dieser nicht beeinflussen kann (z. B.: höhere Gewalt, Verschulden durch Dritte).

(2) Für Beratung, operative Abwicklung und Leistungen aus Rahmenvereinbarungen haftet ausschließlich der Broker. Die Haftung des Brokers ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Broker nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), wobei die Haftung der Höhe nach auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt ist.

(3) Eine gegenseitige Durchgriffshaftung ist ausgeschlossen.

(4) Der Nutzer stellt den Plattform-Betreiber und den Broker von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die gegen diese aufgrund einer schuldhaften Verletzung von Pflichten aus diesen AGB oder durch rechtswidrige Inhalte des Nutzers geltend gemacht werden. Dies umfasst auch die angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung. Der Nutzer ist verpflichtet, dem Plattform-Betreiber im Falle einer Inanspruchnahme unverzüglich alle Informationen zur Verfügung zu stellen, die für die Prüfung der Ansprüche und die Verteidigung erforderlich sind.

§ 7 Gemeinsame Verantwortlichkeit (Art. 26 DSGVO)

(1) Die Parteien (Plattform-Betreiber und Broker) verwalten die B2B-Nutzerstammdaten gemeinsam zur Verifizierung der IHK-Zulassungen.

(2) Der Plattform-Betreiber verantwortet das IT-Hosting und die Datensicherheit; der Broker verantwortet die fachliche Prüfung der Legitimation im Rahmen ihrer Maklertätigkeit.

§ 8 Datenschutz und Beauftragung Dritter

(1) Der Plattform-Betreiber und der Broker erheben, verarbeiten und nutzen personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen (insbesondere DSGVO und BDSG). Detaillierte Informationen hierüber sowie über die Rechte der Betroffenen sind in der separat abrufbaren Datenschutzerklärung unter https://policentransfer.de/datenschutz enthalten.

(2) Der Plattform-Betreiber ist berechtigt, zur Erbringung seiner vertraglichen Leistungen sowie zur technischen Bereitstellung der Plattform Dritte (Subunternehmer) einzusetzen (z. B. Hosting-Provider, IT-Sicherheitsdienstleister, Anbieter von Identitätsprüfungen).

(3) Sofern der Plattform-Betreiber oder der Broker personenbezogene Daten im Auftrag des Nutzers verarbeiten (z. B. bei Nutzung des Transferservice für Vermittler gem. § 4), werden die Parteien im Rahmen der Mandatierung eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO schließen. Zusätzlich werden Daten von Nutzern durch den Plattform-Betreiber und Broker verarbeitet und gespeichert (auf der Plattform und etwaige verbundene CRM-Systeme).

(4) Der Nutzer garantiert, dass er bei der Übermittlung von personenbezogenen Daten (z. B. Bestandsdaten, Kundendaten für den Transferservice) an den Plattform-Betreiber oder den Broker zur Weitergabe dieser Daten rechtlich befugt ist (z. B. durch wirksame Einwilligung seiner Kunden oder gesetzliche Erlaubnistatbestände).

§ 9 Umgehungsverbot und Geheimhaltung

(1) Umgehungsverbot: Nutzer dürfen die Gebührenstruktur nicht umgehen, indem sie Transaktionen außerhalb der Plattform abschließen, nachdem die Geschäftsmöglichkeit über die Plattform identifiziert wurde.

(2) Vertraulichkeit: Alle erhaltenen Informationen über Bestände und Nettoprämien sind streng vertraulich zu behandeln und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden.

§ 10 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist der Sitz des Plattform-Betreibers und Brokers (Tutzing).

(3) Die AGB gelten in der zum Zeitpunkt der Mandatierung gültigen Fassung. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

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